Überflutungsnachweis

Schutz vor Überflutung

Regenwasserversickerungsanlagen werden in der Regel auf 5-jährige Starkregenereignisse ausgelegt. Aber was passiert bei stärkeren Regenfällen, wie sie in den letzten Jahren immer häufiger auftreten? - Sie laufen in die Keller oder auf die Straße oder aufs Nachbargrundstück oder bilden Pfützen im Hof.

Das ist manchmal nicht schlimm, oft aber auch sehr kostspielig oder rechtlich nicht zulässig.

Bei großen Grundstücken (> 800 m² abflusswirksamer Fläche) muss nach DIN 1986 - 100 ein Überflutungsnachweis geführt werden.

Nach dem Hinweisblatt „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BreWa-BE) ist seit 2018 auch für kleinere Grundstücke durch den Grundstückseigentümer sicherzustellen, dass die Regenmenge, die die zulässige Einleitmenge übersteigt, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird und somit ein Schutz vor Überflutung bei Starkregen gegeben ist. Das Regenwasser darf nicht in den Straßenraum oder in angrenzende Grundstücke entlastet werden bzw. zu Schäden bei Dritten führen.

Hierzu berechnen wir Ihnen zurückzuhaltende Wassermengen und planen auch in Kooperation mit Ihren Außenanlagenplaner*innen, wie dies umsetzbar ist.

 

Wir führen Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 und nach DWA Gleichung 1 DWA-AG ES-3.1 oder mittels Simulation mit der Software STORM.XXL/ STORM.Sim durch.