Wenn eine dezentrale Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich ist, kann die Einleitung in die Kanalisation angefragt werden. Meist ist dann nur eine gedrosselte Einleitung erlaubt. Seit 2018 gibt es in Berlin das Hinweisblatt "Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE). Hier finden sich die neuen Einleitbeschränkungen, differenziert nach Art der Kanalisation und bei Trennkanalisation nach dem erstaufnehmenden Gewässer.
"Bei Bauvorhaben im Einzugsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung gilt eine maximale Abflussspende von 2 l/(s*ha), im Einzugsgebiet eines Gewässers 1. Ordnung von 10 l/(s*ha)." In die Mischwasserkanalisation darf seit 2021 gar nicht mehr eingeleitet werden.
Wir können für Sie eine Retentionszisterne mit Drosselablauf dimensionieren. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Rigole oder Mulde mit Überlauf in die Kanalisation zu planen.